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Einschränkungen für den Besuch der Museen

Mit der Allgemeinverfügung, die ab Freitag, dem 19. November in allen Landkreisen des Freistaats Thüringen gilt, gibt es weitere Einschränkungen für den Besuch der Städtischen Museen.

Der Zutritt zu diesen Einrichtungen ist ab morgen nur noch Personen gestattet, die geimpft oder genesen sind. Bitte halten Sie Ihren Nachweis bereit. Für Kinder unter sechs Jahren bzw. noch nicht eingeschulte Kinder ist kein Nachweis erforderlich. Für Schülerinnen und Schüler ist der Nachweis, dass sie einer regelmäßigen Testung im Rahmen des schulischen Testregimes unterzogen werden, ausreichend.

Das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske ist in den Gebäuden weiterhin erforderlich.

Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens und der Vorgaben des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sind wir angehalten, die o. g. Regelungen einzuhalten. Wir freuen uns trotzdem auf unsere Besucher und danken für Ihr Verständnis!